Aus gegebenen Anlass dürfen wir Sie darüber informieren, dass die KUF als datenschutzkonforme Alternative zum Faxversand die Verwendung der TirolBox ("TBOX") anbietet, um niedergelassenen Ärzt:innen die Einholung einer vertrauensärztlichen Bewilligung für ein Arzneimittel aus der No-Box unter Angabe der Diagnose und eines ausführlichen Befundberichtes zu ermöglichen.
Der Zugang zur TBOX funktioniert wie folgt:
1. Link aufrufen: https://tbox.tirol.gv.at/index.php/s/9Zp5TCYqb34CGTN
2. Passwort eingeben: NKKDAdmsb7
3. Dokumente hochladen aus denen hervorgeht
- für welche versicherte Person,
- welches Medikament (Achtung: Green/Yellow/Red-Box Präparate müssen NICHT bewilligt werden, Over-the-Counter-Produkte brauchen ebenfalls nicht vorgelegt werden),
- wie lange die Bewilligung benötigt wird (einmalig/für bestimmte Zeit/dauerhaft) und
- an welche e-Mail-Adresse die KUF in weiterer Folge den individuellen Downloadlink und das individuelle Passwort für die jeweilige Bewilligung übermitteln kann.
Nach Bearbeitung der Bewilligungsanfrage durch den Vertrauensarzt wird die Bewilligung bzw. Ablehnung dann ebenfalls über die TBOX zum Download bereitgestellt, wobei von der KUF an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse sowohl der individuelle Downloadlink als auch das individuelle Passwort übermittelt wird.
In der Folge besteht die Möglichkeit entweder das Rezept zusammen mit dem ausgedruckten Bewilligungsmail der:dem Patientin:Patienten auszuhändigen oder alternativ direkt im e-Rezept im Freitextfeld einen für die abgebende Apotheke sichtbaren Vermerk (z.B. "KUF-Bewilligung wurde eingeholt") anzubringen.
Bei Dauerbewilligungen (bis auf Widerruf oder zeitlich befristet) wird von der KUF der:dem Versicherten zusätzlich ein Schreiben postalisch übermittelt, welches in der Apotheke beim Bezug vorzulegen ist.
Für Rückfragen zur Verwendung der TBOX steht Ihnen die KUF, Herr Bernhard Bednar (0512/508-2166) gerne zur Verfügung.