Informationen über die Entwicklung der Coronavirusinfektionen in Tirol und Anpassung der Empfehlungen zur Vorgangsweise

26.02.2020

Derzeit sind in Tirol (Innsbruck) 2 Coronavirus-Fälle bekannt.

Derzeit sind in Tirol (Innsbruck) 2 Coronavirus-Fälle bekannt. Der Patient und die Patientin befinden sich an der Universitäts-Klinik. Darüber hinaus gibt es derzeit noch 51 offene Verdachtsfälle (Abstrich genommen, Ergebnis noch nicht da). In den letzten Tagen wurden zusätzlich 17 Verdachtsfälle abgeklärt, von denen bekanntlich (gestern) 2 positiv waren.

Ergebnisse aus der Besprechung mit den Systempartnern am 25.2.2020:
Es besteht Konsens, dass die am 24.2.2020 ergangenen Empfehlungen, die der Ärzteschaft übermittelt wurden, aufgrund der Erfahrungsberichte der Ärzteschaft auf die jeweilige Situation einer Praxis angepasst werden müssen.
Es obliegt den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, so wie schon bisher im Umgang mit Infektionskrankheiten, das Gefährdungspotential im Einzelfall einzuschätzen und die medizinisch notwendigen Maßnahmen zu setzen.

Kontaktaufnahme durch potentiell Infizierte:
Es wird öffentlich kommuniziert werden, dass potentiell Infizierte nicht spontan und unangemeldet die Arztpraxen, Krankenhäuser oder Klinken aufsuchen sollten, sondern primär eine telefonische Kontaktaufnahme empfohlen wird.  Auch das Land Tirol wird möglicherweise eine entsprechende Hotline einrichten (derzeit steht die Gesundheitsnummer 1450 zur Verfügung).
Bei der telefonischen Kontaktaufnahme sollte nach Abklärung der Infektionswahrscheinlichkeit ein Hausbesuch zur Abstrichabnahme vereinbart werden. Es obliegt der Ärztin oder dem Arzt das Gefahrenpotential einzuschätzen und die gegen die Ausbreitung der Erkrankung und zum Selbstschutz notwendigen Maßnahmen (wie z.B. Einmalschürze aus Plastik, Mundschutz, Schutzbrille und Handschuhe) zu ergreifen.
Sollten die Ärztinnen und Ärzte sich aufgrund ihrer Einschätzung entschließen, das Angebot anzunehmen, einen Hausbesuch mit Unterstützung der Rettung durchzuführen, muss der Termin mit dem Rettungsdienst koordiniert werden. Der Rettungsdienst stellt auch die entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung und wird diese Einmalschutzausrüstung auch fachgerecht entsorgen.
Es wird derzeit die Möglichkeit geprüft, ob ein von der Behörde zu bestellender Arzt/eine Ärztin zur Abstrichentnahme bei den PatientInnen zuhause die niedergelassenen Ärzteschaft von dieser Aufgabe entlasten könnte.

Schutzausrüstung:
Ein eigenes Problem stellt die Verfügbarkeit der Mittel für die entsprechenden Schutzmaßnahmen dar. So ergab sich in der Besprechung das Bild, dass diese – vornehmlich Masken und Schutzkleidung - nur begrenzt verfügbar und Nachbestellungen aufgrund der derzeit weltweiten Mangelsituation schwierig sind. Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen können diesbezüglich derzeit nicht mit nennenswerter Unterstützung öffentlicher Stellen rechnen.

Soweit ein kurzer Zwischenbericht. Aufgrund der Dynamik der Entwicklung werden wir Sie laufend über den aktuellen Stand informieren.

zurück