Ärztekammer für Tirol zur CORONA-Impfstrategie

26.01.2021

Strukturierte Einladung zur Impfung soll enttäuschte Erwartungen verhindern – Zeithorizont muss kommuniziert werden - Impfstoffversorgung als Nadelöhr zum Erfolg

Die Bevölkerung hat einen Anspruch darauf informiert zu werden, wie die Impfungen gegen das Corona-Virus konkret ablaufen werden. Allgemeine Informationen, die politische Entscheidungen ankündigen, die dann letztendlich gar nicht oder völlig anders als versprochen umgesetzt werden, führen zur Verunsicherung von Impfwilligen wie impfenden Ärzten.

Dies betrifft die Impfstoffbeschaffung, den Anmeldevorgang, wie auch den Ablauf der Impfung. Besonders über den Zeithorizont darf die Bevölkerung nicht im Unklaren gelassen werden.

Wenn mit der Freischaltung einer elektronischen Möglichkeit zur Online-Vormerkung für eine COVID-Impfung Anfang Februar der große Run auf die Vormerkliste startet, muss jedem klar sein, dass es sich dabei um eine Voranmeldung handelt. Sie ermöglicht einen Überblick über die Zahl der Impfwilligen und setzt einen Prozess in Gang, der mehrere Monate dauern und erst bis zum Sommer allen interessierten Tirolerinnen und Tirolern den gewünschten Impfschutz bringen wird.

„Entsprechend der Empfehlung zur Priorisierung von Zielgruppen erfolgt eine konkrete Einladung zur Impfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in einem Impfzentrum erst dann, wenn auch der notwendige Impfstoff verfügbar ist. Die Priorisierung, also die zeitliche Einteilung orientiert sich dabei primär am Lebensalter. Zudem gilt es besondere Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen, die eine altersunabhängige Vorreihung notwendig machen", verweist der Präsident der Ärztekammer für Tirol, Artur Wechselberger, auf das COVID-19-Impfungkonzept des Bundes. Dort sei auch genau aufgelistet, welche Vorerkrankungen ein hohes oder ein erhöhtes Risiko darstellen und demnach eine Vorreihung rechtfertigen.

Um keine unrealistischen Erwartungen zu erzeugen, müssen Impfwillige die Zeithorizonte für die sieben Prioritätsstufen dieses österreichischen Impfkonzeptes beachten.

28 000 Impfkandidaten der Jahrgänge 80 plus - der Prioritätsstufe I angehörend - wurden mittlerweile über die Gemeinden erfasst. Bis sie geimpft sind, werden als nächstes die Angehörigen der Prioritätsstufe II, die 75-79-Jährigen und die, die unabhängig vom Alter aufgrund von Vorerkrankungen einem besonders hohen Risiko unterliegen, wenn sie an COVID-19 erkranken, aus der allgemeinen Vormerkliste herausgefiltert.

Allerdings werden diese Jahrgänge und die gleichzeitig eingeladenen Hochrisikopersonen nicht sofort ihre erste Impfung bekommen. Denn vorher müssen neben den über 80-Jährigen, auch Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Gesundheitspersonal einschließlich des Rettungspersonals geimpft werden. Gleichzeitig steht die Zweitimpfung für die an, welche in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder in den COVID-Stationen kürzlich ihre erste Impfung erhalten haben.

Die Personen, bei denen aufgrund von Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko im Falle einer Infektion durch das Corona-Virus besteht, leiden an Erkrankungen wie sie schon im Mai letzten Jahres in der Risikogruppenverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer definiert wurden.

Um den so strukturierten Ablauf der Impfungen rasch in Schwung zu bringen, ist die Bundespolitik aufgefordert, für die jeweiligen Prioritätsgruppen ausreichend Impfstoff sicher zu stellen. Schließlich wird die Geschwindigkeit der Durchimpfung der Bevölkerung nicht nur von der Impforganisation, sondern ganz wesentlich von der Verfügbarkeit des Impfstoffs bestimmt werden.

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