Suche

66 Treffer:
Informationen und Links  
Es gehört zum ethischen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ihre fachliche Kompetenz laufend zu erweitern und auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen. Darüber hinaus ist eine
Ausländische Ausbildungszeiten  
Gemäß § 14 Ärztegesetz ist eine im Ausland absolvierte ärztliche Ausbildung unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit zur Gänze oder teilweise auf die jeweils für die Ausbildung zum Arzt/zur
Allgemeinmedizin  
Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin ist in § 7 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung geregelt (für ÄrztInnen, die ihre postpromotionelle Ausbildung
Additivfach  
Die Ausbildung in einem Additivfach (spezielle Ausbildung im Rahmen eines Sonderfaches) ist in § 8 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung (für ÄrztInnen, die ihre
Arztprüfungen  
Die Absolvierung der Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin und zum Facharzt/zur Fachärztin ist für Ärzte/Innen zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung und Organisation der
Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2015  
Als letzter Ausbildungsabschnitt ist bei der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) verpflichtend eine 6-monatige
Basisausbildung  
Jede Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) beginnt zwingend mit der 9-monatigen Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (Ausnahme ist das
Facharzt  
Die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin in einem Sonderfach ist in § 8 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung (für ÄrztInnen, die ihre postpromotionelle
Allgemeinmedizin  
Nach der 9-monatigen Basisausbildung folgt zuerst ein Spitalturnus im Ausmaß von 27 Monaten in den nachstehenden Fächern. 9 Monate Innere Medizin 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde 3 Monate
Rasterzeugnisse  
Weiterführende Links Rasterzeugnisse ÄAO 2006 Der Nachweis über die mit Erfolg zurückgelegte Ausbildung ist durch ein formal richtiges Rasterzeugnis zu erbringen. Die am 10.03.2007 kundgemachte