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F25 Antrag auf Einstufung BZR 2025 und 2026  
ÄRZTEKAMMER FÜR TIROLWohlfahrtsfondsAnichstraße 76020 Innsbruck....................................., am ........................Antrag auf Ermäßigung/Einstufung in derBeitragsabhängigen
FAQ Lehrpraxis  
Arbeitgeber:in Drei „Modelle Tirol“: Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in und zusätzlich Anstellung beim Krankenhausträger (z.B. zur Absolvierung von
Niedergelassene Ärzt:innen bis 1959 mit Kassenverträgen  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen bis Geburtsjahr 1959 und bestehenden Kassenverträgen können die Altersversorgung aktuell noch nicht beziehen. Die Satzungsänderung sieht ab 1. Jänner
Anstellung Arzt bei Arzt  
Die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten in Ordinationen ist im Ärztegesetz seit der Novelle vom 18.03.2019 nun explizit geregelt.  Voraussetzung für eine Anstellung ist, dass der vertretene
Übergabepraxis konsolidierte Fassung ohne Verlautbarungscharakter (Stand 1.1.2016)  
Konsolidierte FassungGesamtvertragliche Vereinbarung betreffend Übergabepraxis(in der Fassung des 1. Zusatzprotokolls)zum Tiroler Gesamtvertrag (für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte)
F21 Ermäßigungsrichtlinien  
Seite 1Verwaltungsausschuss für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer TirolRichtliniezu berücksichtigungswürdigen Umständen für die Ermäßigung von BeiträgenIn seiner Sitzung am 03.12.2024 hat der
F21 Ermäßigungsrichtlinien  
F21 ErmäßigungsrichtlinienSeite 1 Verwaltungsausschuss für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Tirol Richtlinie zu berücksichtigungswürdigen Umständen für die Ermäßigung von Beiträgen In seiner
Facharzt  
Die Facharztausbildung beginnt mit der 9-monatigen Basisausbildung. Im Anschluss geht es in die Sonderfach-Grundausbildung (SFG), deren Dauer je nach gewähltem Fach variiert. Auf die
Beantragung der Bezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ab 01.01.2025  
Mit 01.01.2025 treten die Übergangsbestimmungen im Ärztegesetz zurFachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin in Kraft.
2011_Sondernummer_II.pdf  
MitteilungenSondernummer II/201152. Jahrgang31. Jänner 2011BeitragsordnungUmlagenordnungder Ärztekammer für Tirol(Kundmachung gem. § 195a ÄrzteG 1998)Stand 1.1.2011ZLu: 02Z031714M ·