Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin können ab diesem Zeitpunkt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die neue Facharztbezeichnung „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin" erwerben.
Die Antragstellung erfolgt mittels elektronischen Formulars (via SSO-Authentifizierung) bei der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und ist frühestens ab 01.01.2025 möglich.
Die Österreichische Ärztekammer stellt auf ihrer Website ab 01.01.2025 ein elektronisches Formular zur Verfügung, welches dort direkt ausgefüllt, ein etwaiger Nachweis hochgeladen und abgeschickt werden kann.
Formblätter für diese Nachweise (Dienstgeberbestätigung und eidesstattliche Erklärung – siehe Anhang) werden ebenso auf der ÖAK Website bereitgestellt.
Sämtliche Informationen zu diesem Verfahren und den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich bereits jetzt in den laufend aktualisierten FAQs auf der Website der ÖÄK unter
https://www.aerztekammer.at/faq-fam
Damit Ihr Antrag möglichst rasch bearbeitet werden kann, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen bereits im Zeitpunkt der Antragstellung alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen. Zum besseren Verständnis der im Antragsformular abgefragten Daten (insbesondere allfällige Nachweise) und Angaben empfehlen wir vor Antragstellung sämtliche FAQs zum Verfahrensablauf durchzulesen.
Sollten Sie nach Durchsicht der auf der Website der ÖÄK bereitgestellten Informationen noch Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich per E-Mail an fam(at)aektirol.at an das Team der Ärztekammer für Tirol.