10.01.2022 Weitere Informationen zum neuen e-card-Tool „e-Rezept“

10.01.2022

Neues e-card-Tool „e-Rezept“: Verpflichtung, Ausnahmen, Förderung

In Ergänzung zu unserem Rundschreiben vom 16.11.2021 dürfen wir Ihnen weitere Informationen zum neuen e-card-Tool „e-Rezept“ übermitteln:

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, startet nunmehr nach und nach die österreichweite Einführung des e-Rezepts in den Ordinationen. Ihr ArztsoftwarehersteIIer wird aktiv auf
Sie zukommen und Sie informieren, welche Schritte in Ihrer Ordination notwendig sind, um das e-Rezept in der Ordination nutzen zu können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ausstellen eines e-Rezepts über die Weboberfläche des e-card-Systems nicht möglich ist. Es ist daher zwingend ein e-Rezept Modul Ihres Softwareanbieters notwendig, um e-Rezepte erstellen zu können.

Welche Ärztinnen und Ärzte sind zur Nutzung verpflichtet?
Das e-Rezept ist nach dem flächendeckenden Rollout von allen

  • Vertragsärztinnen und Vertragsärzten
  • Vertragsgruppenpraxen
  • sowie Wahlärztinnen und Wahlärzten mit Rezepturrecht und e-card Ausstattung

verpflichtend zu verwenden.

Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen von der verpflichtenden elektronischen Erfassung sind 

  • Fachärztinnen und Fachärzte der Immunologie und Pathologie
  • sowie alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die vor dem 1.1.1956 geboren sind bzw. die bis 31.12.2021 mitgeteilt haben, dass sie ihre Einzelverträge bis 31.12.2022 zurücklegen.

Gibt es für die Anschaffung des e-Rezept-Moduls eine Förderung?
Die Anschaffung des e-Rezept-Moduls wird seitens der Sozialversicherung mit einem Betrag von € 456,- (inkl. USt) gefördert. Von der Förderung ausgenommen sind alle Ärztinnen und Ärzte, die auch von der verpflichtenden Nutzung ausgenommen sind. Für den Kostenersatz der Fördersumme wurde bei der ÖGK / SVS und BVAEB eine eigene Leistungsposition „eREZ1“ geschaffen. Details zur Förderabwicklung finden Sie im beiliegenden Schreiben der Österreichischen Ärztekammer.

Weitere Informationen:
Hinsichtlich der praktischen Umsetzung des e-Rezepts in den Ordinationen, dürfen wir auf die Informationen sowie die FAQ‘s auf der Homepage der SVC (HIER) verweisen.

Förderabwicklung eRezept

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