Verlängerung der Registrierung im Gesundheitsberuferegister ab 01.04.2023

08.03.2023

Verlängerung der Registrierung im Gesundheitsberuferegister ab 01.04.2023

Seit 2018 müssen sich alle Personen, die in einem der folgenden Gesundheitsberufe tätig sind, im öffentlichen Gesundheitsberuferegister eintragen, um eine auf 5 Jahre befristete Berufsberechtigung zu erhalten:

• Biomedizinische Analytiker:in
• Diätolog:in
• Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in
• Ergotherapeut:in
• Logopäd:in
• Orthoptist:in
• Pflegefachassistent:in
• Physiotherapeut:in 
• Radiologietechnolog:in
• Pflegeassistent:in (ehemals Pflegehelfer:in)
    Darunter fallen auch:
    • Diplomsozialbetreuer:in Altenarbeit
    • Diplomsozialbetreuer:in Behindertenarbeit
    • Diplomsozialbetreuer:in Familienarbeit
    • Fachsozialbetreuer:in Altenarbeit 
    • Fachsozialbetreuer:in Behindertenarbeit 

Sollten Sie in Ihrer Ordination Personen beschäftigen, die einem der oben genannten Berufsbilder entsprechen, dürfen wir auf das Schreiben der Arbeiterkammer Tirol betreffend die notwendige Verlängerung der Registrierung im Gesundheitsberuferegister ab 01.04.2023 im Anhang verweisen.

Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass eine allfällige Verlängerung durch den Arbeitnehmer selbst durchzuführen ist.
 

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