In der Vereinbarung betreffend die Durchführung von Thorax-Röntgen, abgeschlossen zwischen dem Land Tirol bzw. der Stadt Innsbruck und der Ärztekammer für Tirol, ist in Punkt 4 eine Valorisierung des Pauschalhonorars für die „Anfertigung einer Thoraxröntgenaufnahme samt fachärztlicher Befundung zur eingeschränkten Beurteilung des Vorliegens eines tuberkulösen Prozesses sowie die Befundübermittlung“ vorgesehen.
Wir dürfen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass sich die Ärztekammer für Tirol nunmehr mit der Österreichischen Gesundheitskasse – Landesstelle Tirol auf eine Valorisierung der Tarife für 2022 um +4,72%, für 2023 um +4,50% und für 2024 um +3,97% geeinigt hat, was vereinbarungsgemäß zu einer Erhöhung des Pauschalhonorars
• ab 1.1.2022 von € 39,70 auf € 41,60
• ab 1.1.2023 von € 41,60 auf € 43,50 und
• ab 1.1.2024 von € 43,50 auf € 45,20 führt.
Auf Grund der rückwirkenden Anhebung der Pauschalhonorare, kann nunmehr Ihrerseits sowohl mit der Stadt Innsbruck als auch mit dem jeweiligen Gesundheitsreferat der Bezirkshauptmannschaften eine Nachverrechnung für die Jahre 2022 und 2023 vorgenommen werden.