Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

27.06.2023

Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:

Wichtige Änderungen aufgrund des COVID-19-Überführungsgesetzes ab 1.7.2023

Aufgrund einer erst vor wenigen Tagen beschlossenen Gesetzesänderung wird der Großteil der COVID-Maßnahmen des Bundes mit Ende Juni 2023 beendet. Ab 1. Juli 2023 stellt eine Infektion mit SARS-CoV-2 auch keine meldepflichtige Krankheit mehr dar.

Auslaufen von COVID-Leistungen bzw.- Kostenersätze per Ende Juni 2023

Folgende COVID-Leistungen bzw. -Kostenersätze sind aufgrund des COVID-19-Überführungsgesetzes ab 1.7.2023 nicht mehr verrechenbar:

• COVID-19-Antigentests bei asymptomatischen RisikopatientInnen (Pos. COVTE)
• Aufklärungs-/Beratungsgespräche durch ngl. VertragsärztInnen (Pos. COVAG)
• Ausdruck COVID-19-Impfzertifikate (Pos. COVD1, COVD2, COVDA)
• Übernahme der Kosten für die Software-Implementierung des e-Impfpasses

Fortführung von COVID-Leistungen mit Adaptierungen ab 1.7.2023

Ab 1.7.2023 sind nur noch folgende COVID-Leistungen mit den Kassen verrechenbar, wobei der Gesetzgeber jeweils bestimmte Anpassungen vorgenommen hat:

• COVID-19-Tests im ngl. Bereich bei symptomatischen Personen
• COVID-19-Impfung im ngl. Bereich

Alle Details dazu finden Sie im beiliegenden ÖGK-Rundschreiben.

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