Übermittlung von Wahlarzthonorarnoten ab 01.07.2024

02.05.2024

Übermittlung von Wahlarzthonorarnoten ab 01.07.2024

Wie bereits berichtet, sind im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheitsreform einige Änderungen für den Wahlärztebereich vorgesehen. Wir dürfen Ihnen daher die Informationen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte über die aktuellen Entwicklungen für die Wahlärzt:innen weitergeben.

Welche Änderungen sind zeitnah für Wahlärzt:innen vorgesehen?
Mit 01.07.2024 startet die Verpflichtung zur elektronischen Übertragung der saldierten Wahlarzthonorarnoten an die Sozialversicherungsträger. Etwaige Übergangsfristen sind Gegenstand der derzeitigen Gespräche mit dem Dachverband.

Welche Systeme sind für die elektronische Übermittlung der saldierten
Wahlarzthonorarnoten vorgesehen?
Derzeit steht den Wahlärzt:innen für die elektronische Übertragung der saldierten Honorarnoten an die Sozialversicherungsträger das System WAHonline zur Verfügung. WAHonline wird ab dem 1.7.2024 von allen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS und BVAEB) unterstützt.

Alternativ zu WAHonline können Honorarnoten auch mit einem BefundübermittIungssystem an die SoziaIversicherungsträger zugestellt werden.

Die Kosten für die Implementierung der verfügbaren Systeme gestalten sich unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen ArztsoftwarehersteIler und dessen Produkten. Für die Einrichtung ist daher eine Abstimmung mit dem jeweiligen ArztsoftwareherstelIer erforderlich, welche bereits über die Umstellungen informiert wurden.

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte versucht im Rahmen der Gespräche mit dem Dachverband eine Alternativlösung für jene Ärzt:innen herbeizuführen, die derzeit keine Arztsoftware verwenden.

Eine Übertragung der WahIarzthonorarnoten an den Sozialversicherungsträger kann nur nach Zustimmung der Patient:innen erfolgen.

Wie komme ich zu WAHonline und welche Ausstattung und Zugänge werden benötigt?
Voraussetzung für die Nutzung von WAHonIine ist eine Arztsoftware, die ID-Austria, eine Registrierung bei ELDA (Registrierung ELDA) und eine sichere Internetverbindung.
Ein e-Card-Anschluss ist für die Einrichtung von WAHonline nicht erforderlich.

Ist eine Förderung für WAHonline vorgesehen?
Wir wurden zwischenzeitlich von der Sozialversicherung informiert, dass der vorhandene Fördertopf für die Implementierung und Verwendung von WAHonline bereits ausgeschöpft wurde.

Die Ärztekammer setzt sich in den Gesprächen mit der Sozialversicherung für eine Verlängerung der Förderung ein.

Ist die Gestaltung der Honorare durch WAHonline beeinflusst?
Die gesetzlichen Änderungen betreffen nicht die Honorargestaltung der Wahlärzt:innen; die Honorare für Leistungen können weiterhin durch die Ärzt:in bestimmt werden.

Weiterführende Informationen der Sozialversicherungsträger zu WAHonline

  • Informationen zu WAHonline und ELDA: www.elda.at
  • Ergänzende Informationen zur Nutzung von WAHonline finden Sie hier

Welche Wahlärzt:innen sind von der verpflichtenden Nutzung umfasst?
Im Gesetz ist nicht klar definiert, wer unter die Ausnahme einer verpflichtenden Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten fällt.
Gemäß einschlägiger Regelungen sind jene Wahlärzt:innen von einer Verpflichtung ausgenommen, welchen die Datenübermittlung mittels des Systems nicht - bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

Die Begrifflichkeit der Verhältnismäßigkeit ist derzeit noch Verhandlungsgegenstand mit dem Dachverband. Die Verhandlungen mit der Gegenüberseite gestalten sich aufwendig und langwierig. Die Ärztekammer ist bemüht, für die Wahlärzteschaft eine gangbare Lösung herbeizuführen. Weitere Gespräche finden in den nächsten Wochen statt.

Des Weiteren sieht das Gesetz die verpflichtende Verwendung des e-Card-Systems und der ELGA-Funktionalitäten für Wahlärzt:innen ab 01.01.2026 vor. Definiert im Gesetztext ist jedoch derzeit nicht, welche Ärzt:innen unter die Ausnahmeregelung einer verpflichtenden Verwendung fallen. Diese offenen Punkte müssen in den nächsten Monaten mit dem Gesetzgeber verhandelt werden.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie zeitnah auf dem Laufenden halten.

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