Mit Verweis auf die bereits erfolgte budgetäre Verankerung der Tarife im Landesbudget stellen sich die derzeit laufenden Gespräche mit der KUF schwierig dar, weshalb bis dato eine Anpassung der bereits vereinbarten Valorisierungsprozentsätze abgelehnt wurde. Von der KUF wurde uns jedoch zugesagt, die laufenden finanziellen Entwicklungen bei den Verhandlungen im Jahr 2023 bestmöglich zu berücksichtigen. Wir werden jedoch weiterhin versuchen Druck auf die KUF auszuüben um doch noch eine entsprechende Erhöhung bereits für das Jahr 2023 zu erreichen.
In der Anlage dürfen wir Ihnen vorerst das gemeinsame Rundschreiben der Ärztekammer für Tirol sowie der Tiroler Kranken- und Unfallfürsorgen (KUF) bezüglich der Valorisierung der Rückerstattungstarife ab 1.1.2023 übermitteln.
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- Erwachsenenschutz-Gesetz
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