In der Anlage dürfen wir Ihnen Informationen der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer über die vom Dachverband der SoziaIversicherungsträger erlassene Richtlinie bezüglich die Abgabe von parallel importierten Arzneispezialitäten übermitteln. In der Richtlinie ist festgelegt, inwieweit parallel importierte Arzneispezialitäten für Rechnung der Sozialversicherungsträger abgegeben werden können.
Laut Österreichischer Ärztekammer bieten nach Auskunft der PHAGO (Verband der österreichischen Arzneimittelvollgroßhändler) die Lieferfirmen seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie mit 01.07.2024 keine Parallelimporte mehr an. Da dies aber nicht für alle Firmen garantiert werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich mit Ihrem Lieferanten in Verbindung zu setzen.
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