Nach zähen Verhandlungen und insgesamt 10 Terminen konnte nun mit der ÖGK für die Jahre 2025 und 2026 folgende Honorarvereinbarung erzielt werden:
- Rückwirkend ab 01.01.2025 werden die Tarife um 3,5% erhöht
- Ab 01.01.2026 werden die Tarife um 2,3% angehoben
Übersteigt der tatsächliche VPI des Kalenderjahres 2026 die Tarifanhebung 2026, erfolgt ein einmaliger Ausgleich der Differenz bis max. 0,2%. Dieser einmalige Ausgleich wird nach Vorliegen des tatsächlichen VPI im Rahmen der nächsten Restzahlung an die Vertragsärzte ausgeschüttet.
Darüber hinaus wurde eine gemeinsame Analyse der vom intramuralen auf den extramuralen Bereich ausgelagerten Leistungen vereinbart mit dem Ziel, eine Beurteilung nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ zu ermöglichen. Ebenso wurde die Mitwirkung der Ärztekammer an einem Frequenz- und Folgekostendialog der ÖGK festgehalten, in welchem die Folgekosten für beispielsweise Heilmittel, Krankengeld, Transporte etc. analysiert werden.
Die Nachverrechnung der valorisierten Tarife ab dem 01.01.2025 erfolgt mit der Endabrechnung des 3. Quartals 2025 im Dezember 2025.