ÖGK Honorarvereinbarung 2022-2024

03.01.2023

Am 21.12.2022 konnten in einer Punktation mit der ÖGK für die Jahre 2022, 2023 und 2024 folgende Honorarvereinbarungen festgelegt werden:

Anhebung der Tarife ab 01.01.2023 um 8,8% zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 1,2% für 2022 und 2023.

Im Detail bedeutet das eine Valorisierung in Höhe von 4,5% (+ 0,5% Einmalzahlung) im Jahr 2022 bzw. 4,3 % (+ 0,7% Einmalzahlung) im Jahr 2023.

Für 2024 konnte eine Valorisierung in Höhe von 3,8% zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von maximal 0,8% beschlossen werden.

Die Einmalzahlung im Jahr 2024 ist abhängig von der Beitragseinnahmensteigerung der ÖGK. Sofern im Jahr 2024 die Inflation auf über 5% steigt, hat man vereinbart erneut in Verhandlungen zu treten.

Die sich aus den angeführten Prozentsätzen insgesamt ergebenden Tarifanhebungen werden auf die Allgemeinmediziner und einzelne Fachgruppen im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Tirol und der Österreichischen Gesundheitskasse aufgeteilt.

Ein detailliertes Rundschreiben mit den Punktewerten 2022 ergeht nach Genehmigung des Honorarabschlusses durch den ÖGK-Verwaltungsrat. Die Nachverrechnung erfolgt voraussichtlich mit der Endabrechnung des IV. Quartals 2022 Ende März 2023.

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