Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.03.2023

09.03.2023

Mindestgehälter ab 01.03.2023 +8,7 %, IST-Gehälter ab 01.03.2023 +8,0 %, Teuerungsprämie

Nachdem die Bestimmungen über das Entgelt des letzten Kollektivvertrages, gültig seit 01.01.2022 unverändert bis 28.02.2023 weitergeführt wurden, haben sich die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft der Privatangestellten nunmehr auf einen neuen Kollektivvertrag gültig bis 31.12.2023, geeinigt.

Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:

• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.03.2023 um +8,7 %.

• Anhebung der IST-Gehälter ab 01.03.2023 um +8,0 % (auf den nächsten €-Betrag gerundet).
Erhöhungen, die seit dem 01.01.2023 gewährt worden sind, können auf diese Anhebung angerechnet werden.

 Teuerungsprämie:
Es wurde vereinbart, dass für alle am 31.01.2023 Beschäftigten, spätestens am 31.03.2023 eine Einmalzahlung als steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie gem. § 124b Z 408 EstG ausbezahlt wird. Die Prämie wird in der Höhe von 1,4 % des im Jänner 2023 zustehenden Gehalts inkl. Zulage, multipliziert mit 14, mindestens aber, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, von € 250,- ausgezahlt. Allfällige ab 01.02.2023 als steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie gem. § 124b Z 408 EstG bezahlten Beträge, können auf die aus diesem Titel heraus im Monat März zustehende Prämie angerechnet werden.

• Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (1) am 1.3.2023 um +8,7 % von € 160,-
auf € 174,-.
Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (2) am 1.3.2023 um +8,7 % von € 125,-
auf € 136,-.

Sobald wir von der Gewerkschaft den ausformulierten Kollektivvertrag erhalten haben, werden wir diesen auf unserer Homepage im Downloadcenter zur Verfügung stellen.

Wir dürfen Sie ersuchen, diese Information ehestmöglich dem für Ihre Lohnverrechnung Verantwortlichen weiter zu geben.

zurück