23.08.2022 Mahnschreiben - Google Fonts Datenschutz

23.08.2022

Begehren einer Zahlung, Google Fonts – Weiterleitung von Daten, Auskunftsbegehren

Österreichweit haben jüngst zahlreiche Ärztinnen und Ärzte und offenkundig hunderte Freiberufler verschiedener Berufe analoge Forderungsschreiben eines Rechtsanwaltes Mag. Hohenecker aus Niederösterreich erhalten, der sich dazu in allen bisher eingelangten Schreiben jeweils auf die Vollmacht der gleichen Mandantin, einer Frau Z., beruft.

In Abstimmung mit der Österreichischen Ärztekammer und der Bundeskurie empfehlen wir diesbezüglich:

Zum Begehren einer Zahlung:
Im Schreiben wird ein Schadenersatz von EUR 100,00 und eine pauschalierte Abgeltung von Rechtsvertretungskosten von EUR 90,00, insgesamt also eine Zahlung von EUR 190,00 zum „Vergleich“ dieser Sache gefordert.
Auf Basis des vorliegenden Sachverhalts ist unserer Überzeugung nach rechtlich in mehrfacher Hinsicht zu bestreiten, dass ein derartiger Schadenersatzanspruch besteht. Die hundertfache Geltendmachung derartiger Ansprüche nachdem zuvor über das Besuchen verschiedenster Fächer und Branchen im gesamten Bundesgebiet, also ohne reales Interesse an den website-Inhalten, das Ziel verfolgt wurde, gerade jene „Verletzung“ zu erreichen, die dann moniert wird, sehen wir als klar rechtsmissbräuchlich.
Wir empfehlen daher, keine Zahlung zu leisten. Wir können nicht absolut ausschließen, dass ein derartiger Anspruch - im Einzelfall - bestehen könnte, würden das Risiko aber als „sehr gering“ bewerten. Eines diesbezüglichen Schreibens Ihrerseits an den Anwalt bedarf es nicht.

Zur aufgezeigten Thematik „Google Fonts“:
Wir empfehlen, die aufgezeigte Thematik (Google Fonts – Weiterleitung von Daten) unverzüglich mit Ihrem IT-Betreuer zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. 

Zum Auskunftsbegehren:
Dieses ist binnen einem Monat ab Erhalt per E-Mail an den anfragenden Rechtsanwalt zu beantworten. Wenn Ihnen die genannte Person bisher unbekannt ist, kann die Antwort lauten:
„Über Frau (Anm.: einzufügen) Vornamen, Nachnamen verarbeiten wir – mit Ausnahme des Auskunftsbegehrens – keine personenbezogenen Daten. Frau (Anm.: einzufügen) Vornamen, Nachnamen hat das Recht, die Datenschutzbehörde anzurufen, wenn sie der Meinung ist, dass ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzt worden sind.“ 

Die Anwaltskammer Niederösterreich haben wir um Prüfung ersucht, ob diese Vorgangsweise eines massenhaften Forderungsschreibens Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes entspricht.

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