Information zur Vereinbarung über die Nutzung der e-card Services für Wahlärzt:innen

18.07.2025

Information zur Vereinbarung über die Nutzung der e-card Services für Wahlärzt:innen

Ergänzend zu unserem Rundschreiben vom 22.04.2025 dürfen wir Ihnen aktuelle Informationen zur verpflichtenden e-card Anbindung für Wahlärzt:innen ab 01.01.2026 zukommen lassen.

Obwohl die Inhalte der Nutzungsvereinbarung für die e-card Services derzeit noch Verhandlungsgegenstand zwischen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und der Sozialversicherung sind, hat die Sozialversicherung eigenmächtig eine nicht final abgestimmte Vereinbarung auf ihrer Homepage publiziert sowie bereits zahlreiche Arztsoftwarehersteller darüber informiert. 

Aufgrund von zahlreichen offenen Fragen und Unklarheiten empfiehlt die Bundeskurie niedergelassene Ärzte den Wahlärzt:innen derzeit daher dringend von einem Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung Abstand zu nehmen.

Für nähere Details zu den strittigen Punkten dürfen wir Ihnen im Anhang das Rundschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte sowie auch die genannte Nutzungsvereinbarung übermitteln.

Die Ärztekammer für Tirol wird Sie selbstverständlich über die laufenden Entwicklungen in Bezug auf die Nutzungsvereinbarung, sowie auch über die weiterhin noch nicht verhandelten Ausnahmebedingungen, informieren.

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