Wie bereits angekündigt, wurde vom Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform die Verpflichtung zur Nutzung des e-Card Systems und deren Anwendungen für Wahlärzt:innen ab 01.01.2026 verankert.
Im Anhang dürfen wir Ihnen hierzu das Rundschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte sowie den Artikel der Österreichischen Ärztezeitung übermitteln.
Die Freischaltung des e-Card Systems erfolgt über die jeweiligen Landesstellen der ÖGK, in Tirol dürfen wir hierzu auf die Mailadresse vertragspartner-18@oegk.at verweisen.
Die Ärztekammer für Tirol wird Sie selbstverständlich über die laufenden Entwicklungen, insbesondere über die noch nicht verhandelten Ausnahmebedingungen, informieren.