Wir dürfen Sie darüber informieren, dass im Rahmen der Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung eine ELGA-Speicherverpflichtung für Fachärztinnen und Fachärzte der Sonderfächer Medizinisch-Chemische Labordiagnostik und Klinische Hygiene und Mikrobiologie für Laborbefunde festgelegt wurde.
Alle Details dazu finden Sie im beiliegenden Schreiben der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte der ÖÄK, wobei uns der hohe Aufwand aufgrund dieser umständlichen und praxisfernen rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem situativen Opt-out bewusst ist. Die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte der ÖÄK ist weiterhin um eine erforderliche gesetzliche Klarstellung hinsichtlich eines praxistauglichen Vollzugs der Speicherverpflichtung bemüht. Weiters finden Sie in der Anlage auch den verpflichtenden ELGA-Aushang.
Was die Verpflichtung der Wahlärztinnen und Wahlärzte betrifft, ist die Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze derzeit noch immer Verhandlungsgegenstand und muss mit dem Ministerium und der Sozialversicherung geklärt werden.
Die Ärztekammer für Tirol wird Sie selbstverständlich über die laufenden Entwicklungen, insbesondere die relevanten Klarstellungen informieren.