e-Rezept Softwaremodul für Privatrezepte

10.11.2023

Ab 11.11.2023 können über das e-Rezept Softwaremodul auch Privatrezepte elektronisch ausgestellt und eingelöst werden.

Wenn Sie bereits e-Rezepte ausstellen, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Softwarehersteller, welche Schritte (z.B. Update oder Neuinstallation des e-Rezept Softwaremoduls) notwendig sind, damit Sie Privatrezepte elektronisch ausstellen können. Das Modul wird vorerst zur Testung in den meisten Arztsoftwareprodukten kostenlos freigeschalten. Bitte beachten Sie, dass je nach Arztsoftwarehersteller (nach dem Testzeitraum) Kosten für die Verwendung des e-Privatrezeptmoduls entstehen können.

Da e-Rezepte im e-card System gespeichert werden, müssen die Patient:innen für die Ausstellung eines e-Privatrezeptes einen aufrechten Sozialversicherungsanspruch haben, der sich mit Ihren Rezepturrechtsverträgen deckt. Sie können also nur für jene Versicherten Privatrezepte als e-Rezept ausstellen, für die Sie auch Kassenrezepte als e-Rezept ausstellen können. 

Durch die elektronische Ausstellung ändert sich nichts an den Gültigkeits- und Einlösungsgrundlagen eines Privatrezeptes:

  • Privatrezepte haben eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten, wobei die erste Einlösung innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung erfolgen muss. Sie können die Gültigkeit nach eigenem Ermessen verkürzen.
  • e-Privatrezepte können mehrmals und in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden. Die Möglichkeit der mehrmaligen Abgabe muss jedoch bei der Erstellung des e-Privatrezeptes festgelegt werden. Es sind maximal 5 wiederholte Abgaben möglich.

Wie auch bei e-Rezepten auf Kassenkosten ist die Teilnahme an ELGA für die Ausstellung eines e-Privatrezepts nicht relevant. Ein e-Medikationseintrag für elektronische Privatrezepte wird genauso wie für Kassenrezepte automatisch erstellt, wenn Ihre Software ELGA-Komponenten unterstützt und die Patient:innen nicht ausoptiert haben.
Alternativ können Sie weiterhin Privatrezepte auf Papier ausstellen.

Achtung: e-Rezepte bei defekter, gesperrter, gestohlener oder verlorener e-card

  • Bei Anwesenheit der Patient:innen in der Ordination übergeben Sie einen e-Rezept Ausdruck.
  • Bei Abwesenheit der Patient:innen geben Sie die 12-stellige Rezept ID telefonisch durch.       
        
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