COVID-19 Leistungen ab 01.04.2024

27.03.2024

COVID-19 Leistungen ab 01.04.2024

Wir dürfen Sie über folgende Neuigkeiten betreffend Abrechnung von COVID-Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern informieren:

COVID-19 Impfungen (COVI1, COVI2, COVIA)

Die ursprünglich bis 31.03.2024 befristete Verrechenbarkeit der COVID-19 Impfungen wird bis 31.08.2024 verlängert. Das Impfhonorar in Höhe von € 15,- bleibt unverändert.

COVID-19 Testungen

Die bis 31.03.2024 befristete Verrechenbarkeit der COVID-19 Tests für symptomatische Personen wird nicht verlängert.

Die weitere Verrechenbarkeit der Tests wird derzeit mit den Sozialversicherungsträgern auf Bundesebene diskutiert. Solange noch keine Einigung vorliegt, können die Tests privat zu folgendem Empfehlungstarif verrechnet werden:

Empfehlungshonorar € 25,- plus Einkaufspreis der Test-Kits

Sobald es eine Einigung zur Verrechenbarkeit gibt, werden Sie gesondert informiert.

Für weitere Informationen dürfen wir Ihnen im Anhang das Rundschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte weiterleiten.

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