Aktuelle Informationen zu den COVID-19-Impfungen

18.09.2023

Aktuelle Informationen zu den COVID-19-Impfungen

Wir erlauben uns Ihnen aktuelle Informationen im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen zu übermitteln:

Aufhebung der Sonderfachbeschränkung im Hinblick auf die Durchführung von Impfungen

Im Rahmen der Ärztegesetz-Novelle 2022 wurde mit Wirksamkeit ab 28.02.2023 die Sonderfachbeschränkung unabhängig von einer Pandemie im Hinblick auf die Durchführung von Impfungen aufgehoben.

Bestellung der COVID-19-Impfstoffe

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, welche COVID-19-Impfstoffe erhalten möchten, können diese über den Shop der Bundesbeschaffung-GmbH (BBG) kostenfrei beziehen.

Um die Zugangsdaten zum BBG-Shop zu erhalten, können Sie sich über die Ärztekammer für Tirol (kammer(at)aektirol.at) als impfwillige Ordination melden. Bitte geben Sie dabei die gewünschte Apotheke bekannt, an die der Impfstoff geliefert werden soll. Hausapothekenführende Ärztinnen und Ärzte können direkt beliefert werden.

COVID-19-Impfordinationen

Mit Ende März 2023 haben die letzten Tiroler Impfzentren geschlossen. Die COVID-19-Impfungen werden seitdem von der niedergelassenen Ärzteschaft angeboten.

Um impfwillige Personen bestmöglich unterstützen zu können, führt das Land Tirol unter Impfstandorte Tirol eine Liste von Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, in ihrer Ordination auch impfwilligen Personen, welche nicht ihrem Patientenstamm angehören, COVID-19-Impfung zu verabreichen.
Wenn Sie auf der Homepage des Landes Tirol als Impfordination aufscheinen möchten, können Sie sich unter Angabe von Name der Ordination/Postleitzahl/Ort/Straße/Telefonnummer/e-mail Adresse/Homepage an gesundheitsdienst(at)tirol.gv.at wenden.

Fachliche Informationen zu den COVID-19-Impfungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Aktuelle fachliche Informationen zu den COVID-19-Impfungen wie z.B. den aktuellen Impfplan Österreich 2023/2024 sowie eine Übersichtstabelle zum Impfschema COVID-19-Impfungen finden Sie hier.

Leitfaden zu den COVID-19-Impfungen 2023/2024 für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Landessanitätsdirektion Tirol

Weitere Informationen zu den Indikationen, Bestellvorgang, Transport, Lagerung, Dokumentation im e-Impfpass usw. finden Sie ebenfalls im Leitfaden zu den COVID-19-Impfungen 2023/2024 für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Landessanitätsdirektion Tirol im Anhang.

Abrechnung der COVID-19-Impfungen

Für die Durchführung der Impfung samt Aufklärung und Dokumentation gebührt nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ein pauschales Honorar in der Höhe von 15 Euro unabhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder Folgeimpfung handelt.

Folgende Positionen können verrechnet werden:

  • COVI1 - Grundimmunisierung: 1. Teilimpfung
  • COVI2 - Grundimmunisierung: 2. Teilimpfung
  • COVIA - Auffrischungsimpfung

Die Abrechnung für Wahlärzte erfolgt wie bisher:

  • Für die Abrechnung der Leistungspositionen ist beiliegendes Excel-Dokument zu verwenden.
  • Zusätzlich ist eine Sammelrechnung pro Sozialversicherungsträger mit der Gesamtanzahl der durchgeführten Impfungen und dem Rechnungsbetrag pro Quartal zu erstellen (mit Namen und Ordinationsanschrift der Wahlärztin bzw. des Wahlarztes, IBAN sowie Ordinationsstempel und Unterschrift).
  • Für eine Übermittlung des Abrechnungs-Excel wird eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung zur Verfügung gestellt.
    Hier finden Sie die entsprechenden Links für eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung des Excel-Dokuments:
    ÖGK, BVAEB, SVS
  • Es sind die Abrechnung als PDF-Datei (Excel konvertiert als PDF-Datei) und die Sammelabrechnung hochzuladen. Postübermittlung ist auch möglich.
  • Eine private Verrechnung der Impfleistung oder eine Zuzahlung der Patientin/des Patienten ist unzulässig.
zurück