Bisher bestand das Zugriffsrecht für niedergelassene ÄrztInnen auf die ELGA standardmäßig für 28 Tage nach Kontakt (Stecken der e-card oder der Admin-Karte/o-card) mit ihren PatientInnen. Nach Ablauf der 28 Tage erlosch das Zugriffsrecht und wurde erst bei einer erneuten Behandlung wieder aktiv.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Erweiterung dieser Frist sinnvoll erscheint. Mit Kundmachung der Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 vom 08.04.2022 wurde diese Grundeinstellung nun auf 90 Tage erweitert.
Von diesen Fristen abweichende Festlegungen, welche von PatientInnen individuell getroffen werden, bleiben von der Änderung unberührt.
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