| Mit Mitte Mai 2022 erfolgt eine Umstellung des e-card Systems auf das GINS (Gesundheits-Informations-Netz-Service). Dadurch kann schneller auf geänderte Anforderungen reagiert werden und neue Technologien können dadurch besser unterstützt werden.
Von Seiten der Ärztekammer für Tirol ergeht daher die dringende Empfehlung, den Connectivity Check zeitnah durchzuführen bzw. sich mit Ihrem IT-Dienstleister diesbzgl. in Verbindung zu setzen. Somit kann ein reibungsloser Ablauf ab dem 14. Mai 2022 sichergestellt werden. |
- Kammer
- Mitgliederservice
- Anmeldung und Meldewesen
- Anstellung
- Niederlassung
- Der Weg zur Praxiseröffnung
- Ärztliche Zusammenarbeitsformen
- FAQ – Gesundheitsreform Auswirkungen für niedergelassene Ärzte
- Gesundheitsvorsorgeprogramme
- Gründerservice
- Kassenplanstellen
- Primärversorgungseinheiten
- Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung
- Sozialversicherungsfragen
- Wahlärzt:innen
- Wechsel der Ordinationsstätte
- Zusatztätigkeit
- Arzt und Recht
- Ärztegesetz
- Ärztliche Melde- und Anzeigepflichten
- Ärztlicher Verhaltenscodex
- Ärztliche Verschwiegenheitspflicht
- Aufklärungs- und Dokumentationsverpflichtung
- Datenschutzgrundverordnung
- Erwachsenenschutz-Gesetz
- Gestaltung einer Arzthomepage
- Meldepflichtige übertragbare Krankheiten
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Schilderordnung
- Sterbeverfügung
- Werberichtlinie
- Aus- & Fortbildung
- Wohlfahrtsfonds
- Kundmachungen