01.06.2022 Förderabwicklung e-Rezept

01.06.2022

Verlängerung der Frist für die Förderbeantragung bei Kassenärztinnen und Kassenärzten, Förderabwicklung für Wahlärztinnen und Wahlärzte (kein kurativer Vertrag mit ÖGK, SVS oder BVAEB)

In Ergänzung zum Rundschreiben vom 10.01.2022 dürfen wir Ihnen nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Förderung der Umstellung auf eRezept mitteilen:

Verlängerung der Frist für die Förderbeantragung bei Kassenärztinnen und Kassenärzten
Die Frist zur Einreichung des Förderantrags iHv. € 456,- wurde von 31.05.2022 auf 31.07.2022 ausgedehnt. Für den Kostenersatz der Fördersumme wurde bei der ÖGK, SVS und BVAEB eine eigene Leistungsposition „eREZ1“ geschaffen. Die Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt gemeinsam mit dem Resthonorar für jenen Abrechnungszeitraum, für den die Ärztin/der Arzt den Kostenersatz erfasst hat.

Weitere Details entnehmen Sie dem bereits im Jänner ausgesendeten Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer hier.


Förderabwicklung für Wahlärztinnen und Wahlärzte (kein kurativer Vertrag mit ÖGK, SVS oder BVAEB)
Der Förderantrag für Wahlärztinnen und Wahlärzte iHv. € 456,- wird im Anhang übermittelt und kann wie folgt bis spätestens 31.07.2022 eingebracht werden:

Die zur Förderung berechtigten Wahlärztinnen und Wahlärzte (e-Card Ausstattung und Rezepturbefugnis) können das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und an kammer(at)aektirol.at übermitteln. Mit Stichtag zum 31.07.2022 wird die SVC überprüfen, ob das eRezept tatsächlich vom jeweiligen Antragssteller in Verwendung ist. Bei positiver Prüfung wird die Förderung von der Ärztekammer für Tirol auf die im Formular bekanntgegebene Bankverbindung ausbezahlt.

Die Kranken- und Unfallfürsorgen der Tiroler Landeslehrer, Landesbeamten und Gemeindebeamten sind nicht von der Umstellung auf eRezept betroffen.

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