Bezahlung der Umkleidezeit in Spitälern gefordert

18.11.2019

Ärztekammer wehrt sich gegen Umgehung eines OGH Urteils

Nach einer Dienstanweisung der tirol kliniken vom 25. Oktober 2019 können Mitarbeiter bereits zu Hause ihre frische Arbeitskleidung anziehen.

„Was ist das für ein Unternehmen, das, um Geld zu sparen, Mitarbeitern den Wechsel der Berufskleidung zuhause nahelegt?", schüttelt Ärztekammerpräsident Artur Wechselberger über die Dienstanweisung der tirol kliniken den Kopf. "Noch dazu ein Krankenhaus", ergänzt der Obmann der Kurie angestellter Ärzte Ludwig Gruber.

Schließlich geht es nicht nur um das schlechte Bild, welches die Weißbekittelten auf Fahrrädern, in Bussen und Straßenbahnen abgeben. Die Hygiene, also alle Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen, sei eine Kernaufgabe jeder Gesundheitseinrichtung. Und die setzt auch voraus, dass jede Möglichkeit der Keimverschleppung hintangehalten wird, so der Internist und Angestelltenvertreter Gruber weiter. Die Ärztekammer werde jedenfalls nicht zuschauen, wie die Grundsätze von Patienten- und Mitarbeitersicherheit missachtet werden, unterstreichen beide Ärztevertreter ihre Aufforderung an die für die Qualität verantwortliche Führung von Tirols größter Gesundheitseinrichtung, ihre Maßnahmen wieder zurückzunehmen.

Zur Vorgeschichte: Die Verwaltung der tirol kliniken versucht mit ihrer Dienstanweisung die vom OGH bestätigte Entgeltpflichtigkeit des An- und Ausziehens einer vorgeschriebenen Dienstkleidung „umgehen" zu können. Per Änderung der Kleiderordnung stellt sie den Dienstnehmern „frei", die angeordnete Dienstkleidung bereits zu Hause anzuziehen und somit bereits in der Dienstkleidung in die Krankenanstalt zu kommen. Eine rechtlich durchaus fragwürdige Maßnahme.

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