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Präsident Wechselberger im Tirol TV Interview - Kritik an Bestellvorgang und schleppender Versorgung mit Corona-Impfstoff  
Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen wichtig - Aufforderung an die Bevölkerung jede Gelegenheit zur Impfung zu nützen.
Präsident Dr. Stefan Kastner im Interview mit Tirol TV  
Präsident Dr. Stefan Kastner war am 31.03.2022 zu Gast bei Tirol TV und sprach unter anderem über die Ärzteausbildung und den Ärztemangel in Tirol. Nachstehend finden Sie den Link zum
Gerichtssachverständige  
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige werden von Gerichten für einzelne Verfahren zu Sachverständigen bestellt, um die dort auftretenden Fachfragen zu erörtern und zu
Zulassungserleichterungen im Rahmen einer Pandemie  
Ärztliche Tätigkeit durch Turnusärztinnen und Turnusärzte, pensionierte oder karenzierte Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Pandemie
Information_­des_­Bundesministeriums_­zum_­aerztlichen_­Zeugnis_­-_­aerztliche_­Verschwiegenheitspflicht.pdf  
Bundesministerium für Verfassung,Reformen, Deregulierung und Justizz.H. Herrn Dr. Peter BarthMuseumstraße 71070 WienBMASGK-Gesundheit - IX/A/3 (RechtsangelegenheitenÄrztInnen, Psychologie,
Rasterzeugnisse  
Die am 19.06.2015 kundgemachte Verordnung der Österreichischen Ärztekammer regelt die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse und Prüfungszertifikate sowie die für die Basisausbildung, für die
Beantragung der Bezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ab 01.01.2025  
Mit 01.01.2025 treten die Übergangsbestimmungen im Ärztegesetz zurFachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin in Kraft.
Österreichische Ärztekammer; Anfrage betreffend ärzteausbildungsrechtliche Vorgaben für die ärztliche Begleitung von Sekundärtransporten; Antwortschreiben  
Österreichische Ärztekammer; Anfrage betreffend ärzteausbildungsrechtliche Vorgaben für die ärztliche Begleitung von Sekundärtransporten; Antwortschreibensozialministerium.at BMSGPK-Gesundheit -
Primärversorgungseinheiten  
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol Mit 01.07.2023 ist die gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol in Kraft
Impressum  
Ärztekammer für Tirol Anichstraße 7/IV 6020 Innsbruck Email: kammer@aektirol.at Website: https://www.aektirol.at/ UID-Nr.: ATU 31711403 Telefon: 0512-52058-0 Für den Inhalt verantwortlich