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Niedergelassene Ärzt:innen ab 1965  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen mit Geburtsjahr 1965 und jünger leisten aktuell für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusätzlich zur Grundrente den Beitrag
Angestellte Ärzt:innen  
Angestellte Ärzt:innen/Zahnärzt:innen leisten den monatlichen Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für die Grundrente, Todesfallbeihilfe und Krankenunterstützung über Ihren Dienstgeber und erhalten aus
Niedergelassene Ärzt:innen bis 1959 mit Kassenverträgen  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen bis Geburtsjahr 1959 und bestehenden Kassenverträgen können die Altersversorgung aktuell noch nicht beziehen. Die Satzungsänderung sieht ab 1. Jänner
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)Konsolidierte Fassung per 01.01.2025 gemäß Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024 SATZUNG DES
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen  
System Neu für Jahrgänge ab 1965 System Alt für Jahrgänge vor 1965
Online Terminbuchung  
Derzeit sind über das neue Online-Terminbuchungssystem folgende Leistungen buchbar: Beratungstermine vor Ort: Beratungen zum BZR Übertragungsbetrag Beratungen zum abgestuften
System Neu für Jahrgänge ab 1965  
mit/ohne § 2-Kassenverträgen pro Monat (System neu: Beitragsabhängige Zusatzrente) Beitragssparte Ermäßigte Veranlagung nach Praxisjahr Volle Veranlagung   1. PJ 2.
System Alt für Jahrgänge vor 1965  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   Ermäßigungsmöglichkeit im 1. Praxisjahr Ermäßigte Veranlagung zur Individualrente Volle Veranlagung zur Individualrente
Satzungsnovelle 2025  
Antrag auf Ermäßigung/Einstufung F25 Antrag auf Einstufung BZR 2025 und 2026 Wie alle Rentenwerke sieht sich auch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol laufend mit veränderten
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10