Suche

28 Treffer:
F11 Antrag Ermäßigung niedergelassene Ärzte  
…itzärzte / - ärztinnen 1. Niedergelassen als:  Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin  Facharzt / Fachärztin  Zahnarzt / Zahnärztin  Wohnsitzarzt / Wohnsitzärztin tätig als: seit:…
Niedergelassene Ärzt:innen ab 1965  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen mit Geburtsjahr 1965 und jünger leisten aktuell für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusätzlich zur Grundrente den Beitrag
Niedergelassene Ärzt:innen bis 1959 mit Kassenverträgen  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen bis Geburtsjahr 1959 und bestehenden Kassenverträgen können die Altersversorgung aktuell noch nicht beziehen. Die Satzungsänderung sieht ab 1. Jänner
F09 Antrag Ermäßigung angestellte Ärzte  
…arzt / Turnusärztin in Ausbildung zum ……………………  Facharzt / Fachärztin  Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin  Zahnarzt / Zahnärztin seit: 2. Dienstgeber: ......................................  Bund  Tirol…
Niedergelassene Ärzt:innen 1960-1964  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen, geboren zwischen 1960 und 1964, leisten aktuell für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusätzlich zur Grundrente den Beitrag zur
Sozialversicherungsfragen  
… die eine Praxis führen und daneben auch in einem Dienstverhältnis als angestellte/r Arzt/Zahnarzt/Ärztin/Zahnärztin stehen, sind in der Pensionsversicherung und in der Unfallversicherung…
System Alt für Jahrgänge vor 1965  
… bis zum Jahr 2026 - Höchstlimit des ausgewiesenen Kapitals beträgt derzeit € 162.000,00 für alle Ärzt- bzw. Zahnarzt:innen (auch mit Gesellschafterstellung bei Gruppenpraxen od. PVE´s) 1a. Pensionssicherungsbeitrag…
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
… mindestens drei weiteren Mitgliedern der Erweiterten Vollversammlung, von denen mindestens einer ein Zahnarzt sein muss. Die Zahl der weiteren Mitglieder wird von der Erweiterten Vollversammlung festgesetzt.…
System Neu für Jahrgänge ab 1965  
mit/ohne § 2-Kassenverträgen pro Monat (System neu: Beitragsabhängige Zusatzrente) Beitragssparte Ermäßigte Veranlagung nach Praxisjahr Volle Veranlagung   1. PJ 2.
Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.