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Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin  
Einführung der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin Nach jahrelanger Forderung treten am 1. Juni 2026 die Regelungen zur Einführung der Ausbildung zur
Informationen und Links  
Es gehört zum ethischen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ihre fachliche Kompetenz laufend zu erweitern und auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen. Darüber hinaus ist eine
Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2015  
Als letzter Ausbildungsabschnitt ist bei der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) verpflichtend eine 6-monatige
LPF - Förderungsantrag 2025  
LPF - Förderungsantrag 2025Anlage 2 zur Sonderrichtlinie Förderungsantrag Lehr(gruppen)praxisinhaber An das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Radetzkystraße 2
LPF_­-_­Sonderrichtlinie_­fuer_­die_­Jahre_­2025-2028.pdf  
GZ. 2024-0.868.647 SONDERRICHTLINIE LEHRPRAXISFÖRDERUNG FÜR DIE JAHRE 2025 BIS 2028 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bei der vorliegenden Richtlinie
Fortbildung  
Ärztinnen und Ärzte sind fünf Jahre nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung und der entsprechenden Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer
Lehrpraxisbörse Allgemeinmedizin  
… belegt bis 30.04.2026 Dr. Manuel MAURER Pfarrgasse 7 6460 Imst 05412/66248 E-Mail belegt bis 31.12.2025 Dr. Christiane OBERLEIT Obermieming 206 6414 Mieming E-Mail belegt bis 30.09.2026 Dr. Stefan…
Förderung der Lehrpraxis  
Lehrpraxisförderung Allgemeinmedizin ÄAO 2015 Eine Förderung durch die öffentliche Hand ist nur für den verplichtenden letzten Ausbildungsabschnitt in einer Lehr(gruppen)praxis vorgesehen.
Spezialisierungen  
Die nach der Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) auf einem Sonderfach aufbauenden Additivfächer wurden im Rahmen der Ausbildungsreform abgeschafft und werden, sofern deren Inhalte nicht in den
Arztprüfungen  
Die Absolvierung der Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin und zum Facharzt/zur Fachärztin ist für Ärzte/Innen zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung und Organisation der