Verschiebung der verpflichtenden Diagnosecodierung auf 01.01.2026

19.12.2024

Verschiebung der verpflichtenden Diagnosecodierung auf 01.01.2026

Mit Newsletter vom 08.10.2024 haben wir Sie darüber informiert, dass im Rahmen der Gesundheitsreform eine verpflichtende Diagnosecodierung für den niedergelassenen Bereich ab 01.01.2025 festgelegt wurde, wobei die Umsetzungsdetails noch Gegenstand von laufenden Gesprächen waren.

In der nunmehr erlassenen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich (Gesundheitsdokumentationsverordnung - GD-VO) wurde normiert, dass die Regelungen zur Diagnosecodierung für den niedergelassenen Bereich ein Jahr später, also erst mit 01.01.2026, in Kraft treten.

Sobald es weitere Details zur Diagnosecodierung ab 01.01.2026 gibt, werden wir Sie darüber informieren.
 

zurück