Verlängerung der Förderung für die Softwareimplementierung des e-Rezeptes für Kassen- und Wahlärzt:innen

23.03.2023

Verlängerung der Förderung für die Softwareimplementierung des e-Rezeptes für Kassen- und Wahlärzt:innen

Mitte 2022 haben wir Sie darüber informiert, dass die Frist zur Einreichung der e-Rezept Förderanträge iHv. € 456,- mit 31.07.2022 ausgelaufen ist. Die Österreichische Ärztekammer hat uns nunmehr mitgeteilt, dass die für die Softwareimplementierung des e-Rezeptes vorgesehenen Geldmittel der Sozialversicherung noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Aus diesem Grund können nunmehr weitere Kassen- und Wahlärzt:innen, die die Frist im letzten Jahr verabsäumt oder sich erst später das e-Rezept Modul angeschafft haben, gefördert werden.

Sofern Ihrerseits die Voraussetzungen

• Kassenärzt:in bzw. Wahlärzt:in mit Rezepturrecht und e-Card-Ausstattung
• Anschaffung des e-Rezept Moduls auf eigene Rechnung
• tatsächlich integrierte Verwendung des Softwaretools
• bisher noch kein Erhalt einer e-Rezept Förderung

vorliegen, können Sie das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und bis zum 11.04.2023 an kammer(at)aektirol.at übermitteln.

Bei positiver Prüfung und Vorliegen ausreichender Fördermittel, wird der Förderbetrag der Sozialversicherung über die Ärztekammer für Tirol auf die von Ihnen im Formular bekanntgegebene Bankverbindung überwiesen.

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