Mitte 2022 haben wir Sie darüber informiert, dass die Frist zur Einreichung der e-Rezept Förderanträge iHv. € 456,- mit 31.07.2022 ausgelaufen ist. Die Österreichische Ärztekammer hat uns nunmehr mitgeteilt, dass die für die Softwareimplementierung des e-Rezeptes vorgesehenen Geldmittel der Sozialversicherung noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Aus diesem Grund können nunmehr weitere Kassen- und Wahlärzt:innen, die die Frist im letzten Jahr verabsäumt oder sich erst später das e-Rezept Modul angeschafft haben, gefördert werden.
Sofern Ihrerseits die Voraussetzungen
• Kassenärzt:in bzw. Wahlärzt:in mit Rezepturrecht und e-Card-Ausstattung
• Anschaffung des e-Rezept Moduls auf eigene Rechnung
• tatsächlich integrierte Verwendung des Softwaretools
• bisher noch kein Erhalt einer e-Rezept Förderung
vorliegen, können Sie das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und bis zum 11.04.2023 an kammer@aektirol.at übermitteln.
Bei positiver Prüfung und Vorliegen ausreichender Fördermittel, wird der Förderbetrag der Sozialversicherung über die Ärztekammer für Tirol auf die von Ihnen im Formular bekanntgegebene Bankverbindung überwiesen.