In Ergänzung zu unserem Rundschreiben vom 15.12.2022, in dem wir über die Verlängerung des Projekts „Allgemeinmedizinischer Wochentags-Nachtbereitschaftsdienst“ bis 31.12.2023 informiert haben, dürfen wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass es der Ärztekammer für Tirol nunmehr gelungen ist, eine Valorisierung des Honorars rückwirkend ab 01.01.2023 um +8,3% von € 181,- auf € 196,- zu erreichen.
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