Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer wurde im Vorfeld über die geplante Aussendung der ÖGK an ihre Vertragspartner:innen informiert. Diese Aussendung trägt den Titel „Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Leistungs- und Diagnosecodes je Patientenkontakt ab 01. Juli 2026“ (siehe Anlage).
Dabei wird festgehalten, dass der in der Aussendung erwähnte Punkt zur Übermittlung abrechnungsrelevanter Diagnosen mittels ICD-Codes auf der ersten Seite ausschließlich einen Wunsch der ÖGK darstellt. Es besteht weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine gesamtvertragliche Vereinbarung dazu.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte stellt klar, dass abrechnungsreIevante Diagnosen, sofern sie nicht der Kontaktgrund des Arztbesuchs sind, weiterhin im Freitext übermittelt werden können.
Zur Verbesserung der medizinischen Nachvollziehbarkeit wird empfohlen, auch bei wiederholten Rezeptverordnungen eine Diagnose zu dokumentieren.
Zum Punkt „Zählposition für Kontakte ohne verrechenbare Honorarposition" ist festzuhalten, dass hierfür weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine gesamtvertragliche Vereinbarung besteht. Auch im Rahmen von Pauschalen können medizinische Diagnosen angegeben werden.