ORF-Beitragspflicht für Arztordinationen

26.04.2024

ORF-Beitragspflicht für Arztordinationen

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich gem. § 4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 auch die niedergelassenen Ärzt:innen betrifft.

Leider wurde die Forderung der Österreichischen Ärztekammer über eine Entbindung der Beitragspflicht für die Arztordinationen vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.

Eine Befreiung von der Beitragspflicht im privaten Bereich kann geltend gemacht werden, wenn beispielsweise die Ordination und der Hauptwohnsitz an derselben Adresse gemeldet sind. Die hierfür erforderliche Meldung kann mittels folgendem Formular eingebracht werden:

https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Ausnahmen_im_betrieblichen_Bereich.pdf

Für weitere Details zum ORF-Beitragsgesetz darf auf die Homepage der ORF-Beitragsabgabe verwiesen werden:

https://orf.beitrag.at/firmen

zurück