Die Österreichische Gesundheitskasse hat Ihnen am 13.05.2025 eine Vertragspartnerinformation betreffend Zuweisungen zu Physiotherapien übermittelt (siehe Anhang).
Das nicht mit der Ärztekammer abgestimmte Schreiben enthielt zahlreiche ungerechtfertigte Anschuldigungen an die Zuweiser:innen und dient unseres Erachtens vor allem dem Zweck, die Eigenverantwortung der ÖGK auf die Vertragspartner:innen abzuwälzen.
Im Anhang dürfen wir Ihnen daher das Antwortschreiben der Ärztekammer für Tirol an die ÖGK zu Ihrer geschätzten Kenntnisnahme übermitteln.
- Kammer
- Mitgliederservice
- Anmeldung und Meldewesen
- Anstellung
- Niederlassung
- Der Weg zur Praxiseröffnung
- Anstellung Arzt bei Arzt
- Ärztliche Zusammenarbeitsformen
- Barrierefreiheit von Ordinationen
- e-Rezept und e-Medikation
- Europäische Krankenversicherungskarte
- FAQ – Gesundheitsreform Auswirkungen für niedergelassene Ärzte
- Gesamtverträge und Honorarordnungen
- Gesundheitsvorsorgeprogramme
- Gründerservice
- Kassenplanstellen
- ÖQM - das Qualitätsmanagementsystem für Arztpraxen
- Primärversorgungseinheiten
- Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung
- Sozialversicherungsfragen
- Wahlärzt:innen
- Wechsel der Ordinationen
- Zertifikatsrichtlinie Ordinationsmanagement
- Zusatztätigkeit
- Arzt und Recht
- Ärztegesetz
- Ärztliche Melde- und Anzeigepflichten
- Ärztlicher Verhaltenscodex
- Ärztliche Verschwiegenheitspflicht
- Aufklärungs- und Dokumentationsverpflichtung
- Datenschutzgrundverordnung
- Erwachsenenschutz-Gesetz
- Gestaltung einer Arzthomepage
- Meldepflichtige übertragbare Krankheiten
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Schilderordnung
- Sterbeverfügung
- Werberichtlinie
- Aus- & Fortbildung
- Wohlfahrtsfonds
- Kundmachungen