Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2025

18.12.2024

Neuer Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol ab 01.01.2025

Nachdem der letzte Kollektivvertrag, gültig seit 01.01.2024 unverändert bis 31.12.2024 weitergeführt wird, haben sich die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft der Privatangestellten nunmehr auf einen neuen Kollektivvertrag ab 01.01.2025, gültig bis 31.12.2025, geeinigt.

Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:

  • Lineare Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.01.2025 um
    € 150,- über alle Berufsgruppen und Berufsjahre.
  • Anhebung der IST-Gehälter ab 01.01.2025 um einen Fixbetrag von € 60,- (vollzeitäquivalent) zuzüglich Valorisierung um 1,5% (insgesamt jedoch maximal 3,55%) und Aufrundung auf die nächsthöheren € 0,50. Der Fixbetrag wird bei einem geringeren Beschäftigungsausmaß aliquotiert. Freiwillige Erhöhungen, die ab dem 01.01.2025 gewährt werden, können auf diese Erhöhung angerechnet und gegebenenfalls mindernd berücksichtigt werden.
  • Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (1) ab 01.01.2025 um 3,6% von € 190,- auf € 197,-.
    Anhebung der Gefahrenzulage gemäß XV (2) ab 01.01.2025 um 3,6% von € 148,- auf € 154,-.
  • Für neu begonnene Dienstverhältnisse ab 01.01.2025 von diplomierten
    Assistent:innen bei Fachärzten der Radiologie entfällt im Falle der ausschließlichen Tätigkeit mit digitalen Aufnahmesystemen bzw. mit gepulsten Durchleuchtungssystemen der Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.
  • Anpassung des Dienstzettels an die geänderten Anforderungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG)

Sobald wir von der Gewerkschaft den ausformulierten Kollektivvertrag samt angepassten Dienstzettel erhalten haben, werden wir diesen auf unserer Homepage im Downloadcenter zur Verfügung stellen.

Wir dürfen Sie ersuchen, diese Information ehestmöglich dem für Ihre Lohnverrechnung Verantwortlichen weiter zu geben.
 

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