Neue Richtlinien über die Abgabe von parallel importierten Arzneispezialitäten ab 01.05.2025

07.05.2025

Neue Richtlinien über die Abgabe von parallel importierten Arzneispezialitäten ab 01.05.2025

Nachdem die mit 01.07.2024 in Kraft getretenen Richtlinien über die Abgabe von parallel importierten Arzneispezialitäten 2024 in der praktischen Umsetzung zahlreiche Probleme aufgeworfen haben und sogar zu negativen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel geführt haben, wurden nunmehr von der Konferenz der Sozialversicherungsträger modifizierte Richtlinien über die Abgabe von parallel importierten Arzneispezialitäten mit Gültigkeit ab 01.05.2025 erlassen.

In der Anlage dürfen wir Ihnen sowohl die neuen Richtlinien als auch eine Handlungsanleitung mit weiteren Informationen der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer zu den neu erlassenen Richtlinien über die Abgabe von parallel importierten Arzneispezialitäten 2025 übermitteln.

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