Wie im Newsletter vom 31.01.2023 bereits angekündigt, dürfen wir Ihnen in der Anlage das gemeinsame Rundschreiben der Ärztekammer für Tirol sowie der Tiroler Kranken- und Unfallfürsorgen (KUF) bezüglich der Valorisierung der Rückerstattungstarife ab 01.02.2023 übermitteln.