Wir dürfen Sie darüber informieren, dass im Rahmen der Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung eine ELGA-Speicherverpflichtung für Fachärztinnen und Fachärzte des Sonderfachs Radiologie für Befunde der bildgebenden Diagnostik festgelegt wurde.
Alle Details dazu finden Sie im beiliegenden Schreiben der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte der ÖÄK, wobei darauf hingewiesen werden darf, dass seitens des Ministeriums leider noch immer einige organisatorische Fragestellungen zum Ablauf ungeklärt sind. Weiters finden Sie in der Anlage auch den verpflichtenden ELGA-Aushang.
Was die Verpflichtung der Wahlärztinnen und Wahlärzte betrifft, ist die Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze derzeit noch immer Verhandlungsgegenstand und muss mit dem Ministerium und der Sozialversicherung geklärt werden.
Die Ärztekammer für Tirol wird Sie selbstverständlich über die laufenden Entwicklungen, insbesondere die relevanten Klarstellungen informieren.