Freiwillige Mitarbeiterprämie NEU

03.04.2024

Freiwillige Mitarbeiterprämie NEU

Mit der seit 01.01.2024 eingeführten „Mitarbeiterprämie NEU“ wird die bisherige Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 in modifizierter Form im Jahr 2024 fortgeführt. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, den Beschäftigten eine Prämie bis zu
€ 3.000,- steuer- und abgabenfrei zu gewähren.

Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie im vollen Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift, d.h. im Normalfall aufgrund eines Kollektivvertrages erfolgen.

Wir dürfen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass es uns auf vielfachen Wunsch unserer Mitglieder nunmehr gelungen ist, mit der Gewerkschaft der Privatangestellten einen entsprechenden Zusatz-Kollektivvertrag für eine freiwillige Mitarbeiterprämie (ohne verpflichtende Mindestprämie) abzuschließen.

Die Details können Sie dem in der Anlage beigefügten Zusatz-Kollektivvertrag entnehmen.

Bei Interesse Ihrem Personal eine freiwillige Mitarbeiterprämie zu gewähren, dürfen wir Sie ersuchen, diese Information dem für Ihre Lohnverrechnung Verantwortlichen weiter zu geben.

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