Wir dürfen Sie über folgende Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz informieren:
Faxablöse ab 01.01.2025
Übergangsmodell:
Die bestehende Ausnahmeregelung, wonach die Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax unter stark eingeschränkten Bedingungen bisher gegolten hat, wird ab 01.01.2025 weiter verschärft und es gilt bis 30.06.2026 Folgendes:
Die Übermittlung per Fax kann nur dann im Wege einer Transportverschlüsselung, statt der generell geforderten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen, sofern eine Übermittlung über gesicherte Netze (z.B. DaMe, Medical Net) nicht zumutbar ist und nur Gesundheitsdiensteanbieter beteiligt sind; dabei können sich nur jene Gesundheitsdiensteanbieter auf diese Ausnahme berufen, die bis 31.12.2024 Gesundheitsdaten per Telefax übermittelt haben.
Die Österreichische Ärztekammer versucht mit dem Gesundheitsministerium abzuklären, was im Detail unter Transportverschlüsselung zu verstehen ist. Sobald uns hier nähere Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.
Da viele gängige Verschlüsselungssysteme jedoch bereits eine Ende-zu Ende-Verschlüsselung aufweisen, sehen wir bei praxisführenden Ärzt:innen kaum einen Anwendungsfall für diese Ausnahmeregelung mit einer Einschränkung auf die Transportverschlüsselung. Es gibt wie unten beschrieben bereits zahlreiche gut etablierte Systeme am Markt, weshalb wir von einer technischen Zumutbarkeit der gesetzeskonformen Datenübermittlung seitens der Ärzt:innen ausgehen dürfen.
Für die gesetzeskonforme Kommunikation mit Ihren Systempartnern (z.B. Ärzt:innen, Apotheken, Pflegeheime etc.) empfiehlt es sich gegebenenfalls auch mit diesen in direkte Abstimmung zu treten.
Alternativlösungen
Es gibt verschiedene, teils gut etablierte Lösungen am Markt, welche für die gesetzeskonforme Übermittlung genutzt werden können:
- Befundübermittlungssysteme (z.B. DaMe, Medical Net) und Befund-Upload Dienste
- Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mail Dienste
- Softwareprodukte zum gesicherten Datenaustausch
Seitens der Ärztekammer für Tirol kann keine Empfehlung zu den einzelnen Alternativlösungen gegeben werden, jedoch können folgende Anforderungen als Orientierung für eine weitere Abstimmung mit ihrem IT-Dienstleister dienen:
- Einheitliche Standards in allen Produkten (um eine anbieterunabhängige und intersektorale Kommunikation zu gewährleisten)
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (DSGVO)
- Kompatibilität mit bestehenden Systemen und automatisches Zertifikatsmanagement
- Sichere Kommunikation mit Teilnehmer:innen, welche keine gesicherten Übertragungsdienste nutzen
Darüber hinaus plant ELGA GmbH eine öffentliche Faxalternative, deren Umsetzungsdatum jedoch noch nicht feststeht.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass patientenbezogene Fax-Nachrichten (z.B. Befundanforderungen, Überweisungen) auch wenn keine Gesundsheitsdaten übermittelt werden, nicht mehr zulässig sind, da daraus Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Patient:innen gezogen werden können. Dies trifft auch auf die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail zu.
Sozialversicherung
Für den Datenaustausch von Gesundheitsdaten und genetischen Daten mit den Sozialversicherungsträgern stellt der Dachverband den Gesundheitsdiensteanbietern ab 01.01.2025 die kostenlose Plattform „Gesundheitspartnerportal“ zur Verfügung. Nähere Details können Sie dem Schreiben des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger entnehmen. Die ÖGK Landesstelle Tirol wird Ihnen hierzu zeitnah auch gesondert ein Vertragspartnerschreiben übermitteln.
Für nähere Details dürfen wir auf das Rundschreiben der Österreichischen Ärztekammer verweisen.