eRezept - Rezepturbefugnis für WahlärztInnen

25.08.2022

Einheitliche Rezepturbefugnis für alle Versicherungsträger

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie in den nächsten Tagen eine Aussendung von der Österreichischen Gesundheitskasse erhalten werden, in der die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) hinkünftig für Wahlärztinnen und Wahlärzte eine einheitliche Rezepturbefugnisvereinbarung, die für alle Versicherungsträger in allen Bundesländern gleichermaßen gilt, anbieten werden.

Aus diesem Anlass dürfen wir Ihnen in der Anlage ein Schreiben der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der ÖÄK samt Mustervereinbarung (dient lediglich zu Ihrer Information) über die neue Wahlarztrezepturbefugnis übermitteln.

zurück