ÖÄK-Wutscher zu Gesamtvertrag: Gemeinsame Gespräche mit ÖGK nötig

08.09.2023

Die ÖGK fordert einen bundesweiten Gesamtvertrag, man müsse aber regionale Besonderheiten berücksichtigen und vorab konsensuell klären, betont die niedergelassene Ärzteschaft.

„Die Österreichische Ärztekammer fordert schon seit langem die Umsetzung des bundesweit einheitlichen Leistungskatalogs, für den sie in Eigenregie schon vor geraumer Zeit einen fertigen Entwurf entwickelt hat. Daher ist die niedergelassene Ärzteschaft diesbezüglich selbstverständlich in vielen Punkten gesprächsbereit“, reagiert Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte auf die jüngste Forderung der Österreichischen Gesundheitskasse im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen. Diese verlangt mehr Geld vom Bund für einen Gesamtvertrag, der nach entsprechender Finanzierung mit der Österreichischen Ärztekammer verhandelt werden solle. Wichtig sei, so Wutscher, dass vorab ausführlich mit allen Vertragspartnern gesprochen werde, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und gemeinsame Lösung zu finden: „Dazu gehört auch, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, konsensuell abzuklären und anschließend umzusetzen“, betont Wutscher. Er zeige sich aber optimistisch: „Wir sind in guten Gesprächen mit der ÖGK, wir werden auch eine gemeinsame Lösung finden.“

Irritiert zeigt sich Wutscher angesichts des Vorwurfs, Ärzte würden ihre Patienten nicht nach Bedarf, sondern nach den Tarifen behandeln: „Zu sagen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht notwendige Untersuchungen veranlassen würden, weil diese Leistungen noch verrechnet werden könnten, ist ebenso absurd wie die Unterstellung, Ärztinnen und Ärzte würden notwendige Untersuchungen nicht durchführen, weil die in diesem Monat schon verrechenbare Höchstzahl zum besten Tarif erreicht sei – ich verwehre mich vehement gegen solche bösartigen Verdächtigungen“, stellt Wutscher klar.

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