COVID-19-Teststrategie - Antigentest nicht in allen Praxen möglich

22.10.2020

Patientensicherheit in Praxen muss im Vordergrund stehen

Grundsätzlich ist die patientennahe Testung mit Antigentests ein großer Fortschritt, um COVID-19-Patienten rasch zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen. Allerdings werden nicht alle Vertragsarztpraxen Tirols in der Lage sein, die für die Antigentestungen notwendige zeitliche und räumliche Trennung der Verdachtsfälle von den übrigen Patienten umzusetzen. Dies sei aber, so der Präsident der Ärztekammer für Tirol, Dr. Artur Wechselberger, die Grundvoraussetzung, um die Abklärung von symptomatischen Patienten in Praxen so durchzuführen, wie es die neue Gesetzeslage seit heute ermöglicht.

Gerade im städtischen Bereich, in dem viele Arztpraxen in Wohnhäusern und engen räumlichen Gegebenheiten situiert sind, stehen viele Ärztinnen und Ärzte vor großen organisatorischen Herausforderungen, ergänzt der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Dr. Momen Radi. Für die Patienten besteht allerdings nach wie vor die Möglichkeit über ihre Hausärztinnen und Hausärzte im Testprogramm des Landes und seinen Teststraßen getestet zu werden.

Es ist jedenfalls wichtig, so Präsident Wechselberger, dass Patienten mit COVID-19-Symptomen wie Husten, Fieber, Geschmacksstörungen oder Atembeschwerden sich telefonisch an die Hausärzte wenden. Diese werden dann entscheiden, ob eine Testung in der eigenen Praxis möglich ist. Wenn nicht, dann werden die Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten wie bisher zur Testung anmelden. Die Abstrichabnahme wird dann in einer Teststraße bzw. durch den Hausbesuch eines Epidemiearztes, der den Abstrich durchführt, organisiert werden. Auch können sich Patientinnen und Patienten weiterhin direkt über die Telefonnummer 1450 melden.

zurück