Ärztekammer für Tirol - Parteienverkehr ab 11. Mai 2020 wieder möglich

05.05.2020

Büroorganisation – Parteienverkehr – Veranstaltungen

Die Ärztekammer für Tirol ist ab 11. Mai 2020 wieder für den Parteienverkehr und für persönliche Vorsprachen geöffnet. Es gilt allerdings noch einige Einschränkungen und Verhaltensmaßnahmen zu beachten:
Um Menschenansammlungen im Haus zu vermeiden, sollten vorerst, soweit es möglich ist, Kontakte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin fernmündlich oder elektronisch erfolgen. Ist ein persönlicher Kontakt erforderlich, muss ein Termin (telefonisch oder per E-Mail) vereinbart werden.

Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail:
Wurde ein Termin mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter vereinbart, bitten wir die Besucher, sich beim Infopoint im 1. Stock anzumelden. Von dort werden sie von der jeweiligen Mitarbeiterin/vom jeweiligen Mitarbeiter abgeholt.

Sicherheitsabstand/Maskenpflicht:
Alle Mitarbeiter und Funktionäre sowie alle Personen, die sich zwecks Parteienverkehr im Gebäude der Ärztekammer für Tirol aufhalten, haben jedenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder Besucher ist aufgefordert, sich nach Betreten des Gebäudes die Hände zu desinfizieren. In jedem Stockwerk sind Desinfektionsmittel und MNS-Masken bereitgestellt. Aufgrund seiner geringen Größe darf der Aufzug maximal von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. In diesem Falle sind auch im Aufzug Masken zu tragen.

Veranstaltungen/Sitzungen:
Größere Veranstaltungen können derzeit in der Ärztekammer für Tirol nicht stattfinden. Die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Fortbildungen/Veranstaltungen/Sitzungen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben bzw. am weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie. Wir werden hierüber gesondert informieren, sobald eine Entwicklung absehbar ist.

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