Ärztekammer für Tirol begrüßt elektronische Möglichkeit der Voranmeldung zur SARS-CoV-2-Impfung

01.02.2021

Gesundheitspersonal mit hoher Priorität behandeln - Ärzte und deren Mitarbeiter warten dringend auf Impfung - 250 Tiroler Praxisinhaber letzte Woche geimpft - Verordnung konkretisiert die Priorisierung nach Alter und Krankheitsrisiko

Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vom Herbst 2020 (UMIT TIROL in Kooperation mit TU Wien und dwh GmbH) zeigen eine Impfstrategie auf, mit der, trotz Impfstoffmangel, Hospitalisierungen bzw. Todesfälle durch COVID-19 gesenkt werden können.

Dazu müssen Personen, die älter als 65 Jahre sind, beim Impfen bevorzugt werden. Danach die Personengruppe, die im Ansteckungsfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hat. Ebenso notwendig ist die vorgezogene Impfung des Gesundheitspersonals.

Diesen evidenzbasierten Vorgaben soll nun rasch nachgekommen werden, fordert der Präsident der Ärztekammer für Tirol, Artur Wechselberger. Nachdem gerade die Zweitimpfung von Bewohnern und Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen läuft, gilt es die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu impfen. - Eine Voraussetzung für die CORONA-Impfung der über Achtzigjährigen, die im Februar und März besonders in Arztpraxen erfolgen soll. 28 000 betagte Personen haben sich dazu angemeldet. 

„Die 250 Ärztinnen und Ärzte, die letzte Woche in der Impfstraße in Innsbruck geimpft wurden, können nur den Auftakt für eine breite Aktion bilden, um den gesamten niedergelassenen Versorgungsbereich vor Coronavirus-Infektionen zu schützen“, erklärt der Vertreter der niedergelassenen Ärzte, Dr. Momen Radi, die Empfehlungen der Wissenschaft.

Positiv bewertet Ärztekammerpräsident Wechselberger die elektronische Möglichkeit des Landes Tirol, www.tirolimpft.at, zur Voranmeldung zur SARS-CoV-2-Impfung. Sie ermöglicht einen Überblick, über die Zahl der Interessenten für eine COVID-Impfung.
Daran können sich die Impfstrategie, die Kapazitätsplanung aber auch die Werbemaßnahmen für die Impfung orientieren. Dabei gebe es allerdings keinen Zeitdruck, um sich anzumelden, rät Präsident Wechselberger vor einem Run auf die Landeshomepage ab. Schließlich handle es sich um eine Voranmeldung, die keinen Einfluss auf den Impfzeitpunkt habe. Bis zur aktuellen Impfeinladung der Gemeldeten dürfte es bis Anfang April dauern. Die Reihung werde dabei nach der Dringlichkeit geimpft zu werden erfolgen.

Die Grundlage zur Impfstrategie und der Reihung in Arztpraxen hat der Bund letzte Woche in einer Verordnung festgelegt. Sie betrifft zuerst Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahrs. Vorgereiht werden auch die, die im Falle einer COVID-Erkrankung einem besonderen Risiko ausgesetzt wären. So sollen - unabhängig vom Alter - bei den Impfungen bevorzugt werden: Menschen mit Behinderungen mit persönlicher Assistenz und Personen in 24h-Betreuung sowie deren Assistenz, bzw. deren Betreuung. Auch Personen, die mit einer Schwangeren im gemeinsamen Haushalt leben, sollen bevorzugt geimpft werden. Ebenso Personen, die einer Risikogruppe gemäß COVID-19-Risikogruppe-Verordnung angehören, wie Herz- oder Lungenkranke, Organtransplantierte und Menschen, die an sonstigen schweren Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen leiden.  Zudem sollen – ausreichender Impfstoff vorausgesetzt – bevorzugt Impfwillige entsprechend ihres individuellen Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos geimpft werden.

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