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Präsidenten der Landesärztekammern: „Setzen wir uns zusammen, Herr Minister!“  
„Wir haben gute Ideen und sind an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens interessiert“, betonen die neun Landesärztekammer-Präsidenten.
Offene Kassenstellen – offene Fragen  
Die wohnortnahe Versorgung durch Kassenärzte weist Lücken auf. Die bloße Subvention von zusätzlichen Stellen alleine ist keine nachhaltige Lösung, betont die Österreichische Ärztekammer.
Spitalsärztevertreter verlangen Maßnahmen gegen Fluktation!  
Spitäler kämpfen mit Abgängen beim Gesundheitspersonal. Es müsse entschieden entgegengesteuert werden, betont die Bundeskurie der angestellten Ärzte der ÖÄK.
„Lassen uns nicht mit einem warmen Händedruck abspeisen!“  
Ärzte erwarten sich von der ÖGK mehr als nur schöne Dankesworte.
Österreichische Ärztekammer: Wirkstoffverschreibung gefährdet die Patientensicherheit!  
Ärztevertretung hält die vom Gesundheitsministerium wieder in Aussicht gestellte Wirkstoffverschreibung für sinnlos und gefährlich.
Gemeinsame Vertragserfüllung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die gemeinsame Vertragserfüllung  hat sowohl die bestmögliche Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung bei
Kassen-/Wahlärzt:innen  
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des
Stillstand in der Ärzteausbildung: Was fehlt und was es braucht  
Jungärzte bewerten die Qualität in ihrer Ausbildung abhängig von den Krankenhäusern und den Abteilungen sehr unterschiedlich.
Richtlinie für Qualitätszirkel  
Richtlinie für Qualitätszirkel(Beschlossen vom Vorstand der Ärztekammer für Tirol am 06.05.2020)Definition (lt. DFP-Richtlinie)Qualitätszirkel sind strukturierte, fachspezifische Arbeitskreise
WFF-Satzungsänderung vom 04.12.2013, Kundmachung am 17.12.2013  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2013:Die Satzung wird wie folgt