Suche

18 Treffer:
Notarztfortbildung  
…Verlängerung der notärztlichen Diplome im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Die Bestimmung über die Covid-19-bedingte Aussetzung der Fristen im Bereich der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß § 36b Abs.…
Informationen und Links  
… Informationstext 4. Novelle Verordnung über ärztliche Fortbildung ÖÄK-Diplome, Zertifikate & CPD´s COVID-19 Ärztlicher Fortbildungsbericht 2025 ÖÄK-Kundmachungen: Verordnung über ärztliche…
Häufig gestellte Fragen zum DFP  
… Registrierung auf meindfp.at Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome und notärztliche Diplome aufgrund COVID-19-Pandemie Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) Berufsunterbrechung/Auslandsaufenthalt Wer kann am…
Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin  
Einführung der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin Nach jahrelanger Forderung treten am 1. Juni 2026 die Regelungen zur Einführung der Ausbildung zur
Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
LPF_­-_­Anhang_­2_­Dienstzettel_­LP_­Derma.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz Frau/Herr ……………………………………………………………………………………………. wohnhaft in …………………………………………………………………….………………….. ist ab ………………………………….….. als
Foerdervereinbarung_­LP_­KiJu.pdf  
FÖRDERVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen 1. Kinderfacharzt [Name, VName, Ordinationsadresse] einerseits und der 2. Österreichischen Gesundheitskasse, vertreten durch FBL Dr. Arno Melitopulos-Daum,
LPF_­-_­Sonderrichtlinie_­fuer_­die_­Jahre_­2025-2028.pdf  
GZ. 2024-0.868.647 SONDERRICHTLINIE LEHRPRAXISFÖRDERUNG FÜR DIE JAHRE 2025 BIS 2028 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bei der vorliegenden Richtlinie
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie